1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG
2. GELTUNGSBEREICH
2.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Beherbergungsvertrag) über die mietweise Überlassung von Räumen auf Zeit zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG. Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG in Schriftform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich und in Schriftform zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
3. VERTRAGSABSCHLUSS , - PARTNER , VERJÄHRUNG
3.1. Vertragspartner sind die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG, vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Rainer Breuer und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG zustande. Der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG steht es frei, die Räumebuchung in Schriftform zu bestätigen.
3.2. Alle Ansprüche gegen die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Herberge beruhen.
4. LEISTUNGEN , PREISE , ZAHLUNG , AUFRECHNUNG
4.1. Die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Räumeüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG verauslagt werden.
4.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.4. Die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Räume, der Leistung der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räume und/oder für die sonstigen Leistungen der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG angemessen erhöht.
4.5. Rechnungen der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Ziel vereinbart, so ist die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.6. Die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Schriftform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.8. Die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
4.9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG aufrechnen oder verrechnen.
4.10. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
5. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG ), NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW )
5.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
5.2. Sofern zwischen die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG auszulösen.
5.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG wird die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet, so kann die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6. RÜCKTRITT DER RBV RAINER BREUER VERMÖGENSVERWALTUNG KG
6.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
6.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Räume oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gast, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt;
6.4. Der berechtigte Rücktritt des RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG begründet keinen Anspruch des Gast auf Schadensersatz.
7. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dieses nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
7.2. Gebuchte Räume stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
7.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume dem RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG aufgrund der verspäteten Räumung des Raumes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gast werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
8. HAFTUNG DER RBV RAINER BREUER VERMÖGENSVERWALTUNG KG
8.1. Die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG auftreten, wird die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gast bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Für eingebrachte Sachen haftet die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG dem Gast gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf den Parkflächen der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.4. Weckaufträge werden von der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG nicht ausgeführt.
8.5. Nachrichten und Post für Gäste werden von der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG nicht entgegen genommen oder aufbewahrt. Ebenso wird von der RBV Rainer Breuer Vermögensverwaltung KG keine Nachsendung von Post und Warensendungen übernommen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur in Schriftform wirksam. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lutherstadt Wittenberg. Sofern der Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lutherstadt Wittenberg.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.